Projektanfrage.
Beschreiben Sie Ihr Projekt oder senden Sie uns eine Rückfrage zu unserer Zusammenarbeit. Wir klären mit Ihnen die organisatorischen Anforderungen und die nächsten Schritte.
Aufgaben von Eastcrew und den Vertragspartnern
Wie funktioniert ein Personalwechsel über die App?
Berechtigte Ansprechpartner können per QR-Code Ersatzbedarf melden. Die App benachrichtigt Eastcrew automatisch. Wir stimmen den Bedarf mit dem Werk und dem ausführenden Vertragspartner ab. Die Umsetzung verantwortet der zuständige Auftragnehmer; Personalentscheidungen bleiben beim Arbeitgeber. Zugang und Leistungsumfang der App werden projektbezogen vereinbart. Eine feste Ersatzfrist wird nur zugesagt, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
Wir haben telefoniert. Wie geht es jetzt weiter?
Senden Sie uns Ihre Rückfrage oder eine kurze Beschreibung Ihres Bedarfs. Wenn Sie einen Rückruf wünschen, geben Sie Ihre Telefonnummer und einen passenden Zeitraum in der Nachricht an. Weitere Angaben klären wir persönlich.
Welche Rolle übernimmt Eastcrew?
Eastcrew übernimmt Büroservice, Unternehmensberatung und die organisatorische Koordination zwischen Auftraggebern und ausführenden Unternehmen. Unsere Aufseher prüfen vor Ort die Einhaltung der vereinbarten Leistungen. Eastcrew stellt kein Personal zur Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungsvereinbarungen schließen die beteiligten Unternehmen selbst; der jeweilige Auftragnehmer verantwortet Ausführung, Arbeitsorganisation und Personal.
Arbeiten auch Unternehmen aus Ihrem eigenen Verbund mit?
Ja. Ausführende Vertragspartner können auch Unternehmen aus unserem Verbund sein. Diese erbringen die vereinbarten Werk- oder Dienstleistungen mit ihren eigenen Arbeitnehmern. Welche Gesellschaft Vertragspartner wird und welche Leistung sie übernimmt, wird vorab konkret vereinbart.
Muss mein Bedarf bereits genau feststehen?
Nein. Für den ersten Kontakt reichen Ihre Kontaktdaten und eine kurze Nachricht. Angaben zu Tätigkeit, Einsatzort, Umfang und Zeitraum können wir anschließend gemeinsam ergänzen.
Wie werden Kosten und Zusammenarbeit vereinbart?
Leistungsumfang, Vergütung und Vertragsparteien werden individuell vereinbart. Vor Beginn klären die Beteiligten auch Weisungsbefugnisse, Arbeitsorganisation sowie die rechtlichen Voraussetzungen am Einsatzort. Die Bezeichnung eines Vertrags ersetzt diese Prüfung nicht.